Immobilien
Rechtssichere und verständliche Begleitung Ihres Immobilienvorhabens
Im Immobilienrecht betreuen wir private und gewerbliche Mandanten vom Erwerb des Eigenheims über das Zinshaus bis hin zur Projektentwicklung. Die Vermeidung von Risiken und ungesicherten Vorleistungen sowie die Sicherung des Leistungsaustausches und der reibungslosen Abwicklung von Immobiliengeschäften gehören zu den Kernaufgaben des Notars. Wir begleiten Sie mit maßgeschneiderten und verständlichen Verträgen bei der Beurkundung und Abwicklung aller notariellen Vorhaben im privaten und gewerblichen Grundstücksrecht einschließlich Immobilienkaufverträge jeder Art (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte), Kauf vom Bauträger, Projektentwicklung, Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Kreditsicherung und lebzeitigen Grundbesitzübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Dazu gehört die Kommunikation mit sämtlichen Behörden, Banken und Dritten bis zur erfolgreichen Eintragung im Grundbuch.
Regelmäßig arbeiten wir hierbei mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Maklern, Architekten oder Family Offices vertrauensvoll zusammen.
Wir sind die Richtigen für:
- Kaufverträge über Wohn- und Gewerbeimmobilien
- Bauträgerprojekte und Projektentwicklungen
- Portfoliotransaktionen (inkl. Share Deals)
- Überlassungsverträge/Schenkungen
- Aufteilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Grundschulden
- Dienstbarkeiten und sonstige dingliche Rechte