Erben & Vererben
Unterstützung vor und nach dem Erbfall

Eine durchdachte und rechtssicher formulierte Nachlassgestaltung erspart Aufwand, Streit und Kosten im Erbfall und gibt zu Lebzeiten das beruhigende Gefühl geordneter Verhältnisse. Wir beraten Sie bei der Abfassung Ihres Testaments, sei es allein oder mit Ihrem (Ehe-)Partner. In einem ausführlichen Vorgespräch klären wir Ihre Wünsche und Ziele und entwerfen darauf aufbauend eine maßgeschneiderte Verfügung von Todes wegen. Nach der Beurkundung hinterlegen wir Ihr Testament beim zuständigen Amtsgericht und registrieren es digital im Zentralen Testamentsregister, um die Auffindbarkeit im Todesfall sicherzustellen. In den meisten Fällen genügt ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag zudem als Erbnachweis und erspart den Aufwand und die Kosten eines Erbscheins.

Ist der Erbfall bereits eingetreten, unterstützen wir Sie bei der Abwicklung des Nachlasses. Hierzu gehören die Beschaffung von Erbscheinen, Grundbuchberichtigungen, die Kommunikation mit dem Nachlassgericht sowie die vertragliche Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

Wir sind die Richtigen für:

  • Einzeltestamente und gemeinschaftliche Testamente
  • Erbverträge
  • Erbscheinsanträge
  • Erbsausschlagungen
  • Erb- und Pflichtteilsverzicht
  • Erbauseinandersetzung
  • Vorweggenommene Erbfolge (Schenkungen)

Zur sinnvollen Nachfolgeplanung können auch Schenkungen unter Lebenden zur Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge gehören. Auch hierbei unterstützen wir Sie in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

SteuerklassenFreibeträge
I
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, (Stief-)Kinder und (Stief-)Enkel; (Groß-)Eltern bei Erwerb von Todes wegen
€ 500.000 Ehegatten, Lebenspartner
€ 400.000 (Stief-)Kinder und für Kinder verstorbener (Stief-)Kinder
€ 200.000 Enkel
€ 1000.00 Übrige
II
Geschwister, Nichten/Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder, geschiedene Ehegatten; Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft; (Groß-)Eltern bei Schenkungen
€ 20.000
III
Alle übrigen Erwerber und die Empfänger von Zweckzuwendungen
€ 20.000

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