Unsere
Leistungen
Was
wir tun
Wir bieten das gesamte Spektrum notarieller Leistungen. Insbesondere betreuen wir Sie im privaten und gewerblichen Grundstücksrecht, einschließlich Projektentwicklungen, Bauträgergeschäft und Portfoliotransaktionen. Im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht unterstützen wir Sie vom Corporate Housekeeping über Venture Capital bis zu Unternehmenstransaktionen und -umstrukturierungen. Zudem begleiten wir Ihre private Vorsorge, inklusive Familien- und Erbrecht.
Unsere Leistungen
Immobilien
Das Immobilienrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir betreuen alle notariellen Vorhaben im privaten und gewerblichen Grundstücksrecht. Ob professioneller oder privater Mandant – wir begleiten Sie gern.
Unternehmen
Für alle notariellen Fragen rund um Ihr Unternehmen sind Sie bei uns richtig. Wir begleiten Sie bei Gründung, Struktur- und Kapitalmaßnahmen, Transaktionen und bei Umwandlungen.
Erben & Vererben
Bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten vor und nach dem Erbfall sind wir der richtige Ansprechpartner: Von der Testamentsgestaltung und Vermögensnachfolge über die Beschaffung von Erbnachweisen bis zur Erbauseinandersetzung.
Vorsorge
Bevor es zu spät ist: Wir gestalten für Sie als Unternehmer oder Privatperson Ihre Vorsorge für Krankheit, Unfall und Alter.
Ehe, Partnerschaft & Familie
Ehe und Partnerschaften sind vielfältig. Ob Sie mit oder ohne Trauschein zusammenleben oder sich trennen wollen. Wir beurkunden den für Sie passenden Ehe- oder Partnerschaftsvertrag oder die einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung.
Sonstige Tätigkeiten
Notare üben eine Vielzahl an weiteren Tätigkeiten aus, zum Beispiel Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten oder Treuhandtätigkeiten. Fragen Sie im Zweifel, ob wir Sie unterstützen können.
Weitere Infos
Beglaubigung und Beurkundung
Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung. Hier wird die Urkunde allen Parteien vorgelesen. Der Notar ermittelt den Willen der Beteiligten und erläutert den Inhalt der Urkunde. Immobilienkaufverträge oder GmbH-Gründungen sind beispielsweise zu beurkunden.
Bei der Beglaubigung bescheinigt der Notar nur, dass wirklich derjenige eine Unterschrift leistet, der dies von sich behauptet (Unterschriftsbeglaubigung). Die Unterschrift kann unter notariell entworfenen oder mitgebrachten Dokumenten erfolgen. Bei der beglaubigten Abschrift (etwa eines Zeugnisses) bescheinigt der Notar die Übereinstimmung einer Kopie mit dem ihm vorliegenden Original.
Ob eine Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich ist, kann im Einzelfall schwierig zu beurteilen sein. Wir helfen Ihnen dabei gern.
Notargebühren
Wir sind gesetzlich verpflichtet, für unsere Tätigkeit Gebühren und Auslagen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) zu erheben.
Das Gebührensystem stellt auf den Wert des konkreten Rechtsgeschäfts ab. Dadurch soll es jedermann unabhängig von seinem Vermögen ermöglicht werden, notarielle Dienste in Anspruch zu nehmen. So sind einige Amtstätigkeiten auch ohne eine kostendeckende Gebühr wahrzunehmen. Durch andere Amtsgeschäfte mit höheren Geschäftswerten wird dies wieder kompensiert.
Unsere Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig vom individuellen Aufwand. Gesonderte Gebühren für unsere Entwurfs- oder Beratungstätigkeit entstehen Ihnen also nur dann, wenn keine Beurkundung bei uns stattfindet.
Einige Berechnungsbeispiele finden Sie auf der Seite der Bundesnotarkammer: Beispiele | Notar.de