Vorsorge
Handlungsfähigkeit auch in Notlagen

Niemand ist vor Krankheit oder Unfall gefeit. Wenn es dazu kommt, stellen General- und Vorsorgevollmachten die Handlungsfähigkeit einer Vertrauensperson sicher und können gerichtliche Betreuungsverfahren vermieden werden. Auch Unternehmer sollten die Handlungsfähigkeit sicherstellen, falls der einzige Geschäftsführer oder Vertreter wegfällt. 

Wir formulieren Vollmachten nach Ihren Bedürfnissen und ermöglichen durch deren notarielle Beurkundung oder Beglaubigung die bestmögliche Akzeptanz.

Wir sind die Richtigen für:

  • Generalvollmachten
  • Vorsorgevollmachten
  • Unternehmervollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsverfügungen

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