Unternehmensgründung – Welche Rechtsform ist die richtige?

Unternehmensgründung –
Welche Rechtsform ist die richtige?

Wer ein Unternehmen gründet, muss sich frühzeitig für eine passende Rechtsform entscheiden. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf Haftung, Organisation und Besteuerung des Unternehmens. Eine allgemein richtige oder falsche Rechtsform gibt es nicht. Welche Form geeignet ist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.

Neben der rechtlichen Gestaltung sollten Sie sich unbedingt auch von Ihrem Steuerberater beraten lassen, da die steuerlichen Folgen je nach Rechtsform erheblich variieren können. Für die erforderlichen notariellen Schritte, insbesondere bei Handelsregisteranmeldungen oder gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen, unterstützen wir Sie gern.

Folgende Rechtsformen sind in der Praxis am wichtigsten:

Einzelunternehmen/Einzelkaufmann
Mit oder ohne Handelsregistereintragung?

Wenn Sie Ihr Unternehmen allein betreiben, handelt es sich um ein Einzelunternehmen. Ob dieses in das Handelsregister einzutragen ist, hängt davon ab, ob Ihr Unternehmen nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Maßgeblich sind dabei unter anderem die Komplexität des Unternehmens, der Umsatz, die Zahl der Mitarbeiter und das betriebliche Vermögen.

Besteht eine Eintragungspflicht, müssen Sie Ihr Unternehmen zum Handelsregister anmelden. Auch wenn keine Verpflichtung besteht, können Sie sich freiwillig eintragen lassen. In diesem Fall führen Sie die Bezeichnung eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau beziehungsweise eine entsprechende Abkürzung und unterliegen den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs.

Ist Ihr Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen, gelten diese Vorschriften weitgehend nicht. Die genannten Firmenbezeichnungen dürfen dann nicht verwendet werden.

Hinweis:
Die handelsrechtliche Einordnung als Kaufmann oder Kleingewerbetreibender ist unabhängig von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung. Diese richtet sich nach gesonderten Umsatzgrenzen. Eine steuerliche Beratung ist insoweit empfehlenswert.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen. Ihr wesentlicher Vorteil besteht darin, dass grundsätzlich nur das Vermögen der Gesellschaft haftet, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter.

Das gesetzlich vorgesehene Stammkapital beträgt € 25.000. Bei der Gründung genügt es, wenn zunächst die Hälfte eingezahlt wird. Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Die Gesellschafter können selbst als Geschäftsführer tätig sein oder einen Geschäftsführer bestellen.

Steuerlich wird die GmbH anders behandelt als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Sie unterliegt der Körperschaftsteuer und ist unabhängig von der Höhe des Gewinns gewerbesteuerpflichtig. Die Einbeziehung steuerlicher Beratung ist daher besonders wichtig.

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – UG

Die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt ist eine Sonderform der GmbH. Sie kann mit einem geringeren Startkapital gegründet werden. Das Stammkapital sollte jedoch so bemessen sein, dass die Gesellschaft wirtschaftlich handlungsfähig bleibt.

Für die Gründung wird häufig das gesetzliche Musterprotokoll verwendet, da hierdurch die Notarkosten reduziert werden. Das Musterprotokoll enthält jedoch nur sehr grundlegende Regelungen und lässt viele in der Praxis wichtige Fragen offen, etwa zur Übertragung von Geschäftsanteilen, zum Ausscheiden von Gesellschaftern, zu Abfindungen, zur Geschäftsführung oder zum Todesfall eines Gesellschafters.

Bei Unternehmergesellschaften mit mehreren Gesellschaftern ist daher regelmäßig die Verwendung eines individuell ausgearbeiteten Gesellschaftsvertrages zu empfehlen. Nur so lassen sich die Rechte und Pflichten der Gesellschafter klar regeln und spätere Konflikte vermeiden.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine einfache Rechtsform für kleinere Unternehmen, die von mehreren Personen gemeinsam betrieben werden. Sie eignet sich insbesondere dann, wenn der Geschäftsbetrieb noch überschaubar ist und kein Handelsgewerbe vorliegt. Ob ein Handelsgewerbe besteht, hängt vom Einzelfall ab, etwa von Umsatz, Mitarbeiterzahl, Organisation und betrieblichem Vermögen.

Ein Vorteil der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind die geringen Gründungskosten. In der Regel ist weder eine notarielle Beurkundung noch eine Registereintragung erforderlich. Nachteilig ist jedoch, dass alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften, also auch mit ihrem Privatvermögen.

Seit dem 1. Januar 2024 sieht das Gesetz ein Gesellschaftsregister vor. Eine Eintragung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in dieses Register ist insbesondere erforderlich, wenn die Gesellschaft Grundbesitz erwerben oder im Grundbuch oder im Handelsregister als Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft eingetragen werden soll. Mit der Eintragung wird die Gesellschaft zur eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR). In diesem Zusammenhang können weitere gesetzliche Pflichten bestehen, etwa Eintragungen im Transparenzregister.

Offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften. Sie entsteht, wenn mehrere Personen ein Handelsgewerbe betreiben, ohne eine andere Rechtsform zu wählen.

Die offene Handelsgesellschaft muss in das Handelsregister eingetragen werden. Der Gesellschaftsvertrag bedarf keiner notariellen Beurkundung, die Handelsregisteranmeldung jedoch der notariellen Beglaubigung.

Kommanditgesellschaft

Bei der Kommanditgesellschaft gibt es zwei Arten von Gesellschaftern. Die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) führen das Unternehmen und haften unbeschränkt. Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Einlage und sind in der Regel von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Diese Rechtsform eignet sich insbesondere dann, wenn einzelne Gesellschafter aktiv unternehmerisch tätig sein sollen, während andere sich überwiegend kapitalmäßig beteiligen.

GmbH und Co. KG

Die GmbH und Co. KG ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft. Persönlich haftender Gesellschafter ist hier eine GmbH, sodass keine natürliche Person unbeschränkt haftet.

Die rechtliche und steuerliche Gestaltung ist aufwändiger, da zwei Gesellschaften bestehen. Häufig werden Regelungen getroffen, die sicherstellen, dass Beteiligungen an der Kommanditgesellschaft und an der Komplementär GmbH nur gemeinsam übertragen werden können. Solche Gestaltungen können eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erforderlich machen.

Welche Rechtsform ist im Einzelfall geeignet?

Welche Rechtsform für Sie sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab, etwa von Haftungsrisiken, Kapitalbedarf, steuerlichen Überlegungen und der geplanten Entwicklung Ihres Unternehmens. Dieser Überblick kann eine erste Orientierung bieten. Eine abschließende Entscheidung sollte jedoch erst nach individueller rechtlicher und steuerlicher Beratung getroffen werden.

Gern unterstützen wir Sie bei den rechtlichen Fragen der Unternehmensgründung und bei den erforderlichen notariellen Schritten.

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