Notarielles Testament

Errichtung, Vorteile und Kosten

Was kann in einem Testament geregelt werden?

In einem Testament können Sie bestimmen, wer Sie beerben soll und wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt wird. Sie können eine oder mehrere Personen als Erben einsetzen. Der Erbe tritt im Erbfall grundsätzlich in die gesamte Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Das bedeutet, dass nicht nur Vermögenswerte, sondern auch bestehende Verpflichtungen und etwaige Schulden übergehen.

Daneben können Sie einzelnen Personen bestimmte Vermögensgegenstände oder Geldbeträge im Wege eines Vermächtnisses zuwenden. Der Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe, sondern hat gegen den Erben einen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses.

Darüber hinaus können Sie weitere Anordnungen treffen, etwa eine Testamentsvollstreckung vorsehen, Teilungsanordnungen bestimmen oder für minderjährige Kinder einen Vormund benennen.

Welche Vorteile hat ein notarielles Testament?

Bei einem notariellen Testament wird Ihr Wille durch den Notar ermittelt, rechtlich eingeordnet und in eine eindeutige Form gebracht. Der Notar erläutert Ihnen die rechtliche Bedeutung und Tragweite der vorgesehenen Regelungen. Die Beurkundung dient daher nicht lediglich der Einhaltung einer Formvorschrift, sondern auch der rechtlichen Beratung.

Ein wesentlicher Vorteil des notariellen Testaments besteht darin, dass im Erbfall in vielen Fällen kein Erbschein erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Grundbesitz zum Nachlass gehört und eine Umschreibung im Grundbuch erfolgen soll. Das Grundbuchamt akzeptiert regelmäßig ein notarielles Testament in Verbindung mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll als ausreichenden Erbnachweis. Dadurch können sich die Erben die Kosten eines Erbscheinverfahrens sparen. Je nach Vermögensstruktur kann ein notarielles Testament deshalb unterm Strich sogar kostengünstiger sein als ein eigenhändiges Testament, bei dem später ein Erbschein beantragt werden muss.

Was geschieht nach der Beurkundung?

Das beurkundete Originaltestament wird durch den Notar in die amtliche Verwahrung beim zuständigen Nachlassgericht gegeben. Dort wird es sicher aufbewahrt.

Sobald das Nachlassgericht vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt, werden die verwahrten Testamente eröffnet. Die gesetzlichen und eingesetzten Erben sowie etwaige Vermächtnisnehmer werden vom Gericht benachrichtigt und erhalten Abschriften.

Was gilt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Liegt keine wirksame letztwillige Verfügung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Erben werden dann in erster Linie die Verwandten des Verstorbenen sowie der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner.

Die gesetzliche Erbfolge führt häufig zu Erbengemeinschaften. Bei einer solchen können nur alle Erben gemeinsam über den Nachlass, also etwa eine Immobilie verfügen, was umständlich ist und häufig zu Streit führt.

Kann ich mein Testament auch selbst schreiben?

Ein Testament kann grundsätzlich auch eigenhändig errichtet werden. Hierfür ist zwingend erforderlich, dass der gesamte Text handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben wird. Ein am Computer erstellter und lediglich unterschriebener Ausdruck genügt nicht und ist unwirksam.

Bei einem eigenhändigen Testament erfolgt jedoch keine rechtliche Beratung durch einen Notar. Es besteht daher das Risiko unklarer oder widersprüchlicher Formulierungen, die im Erbfall zu Auslegungsproblemen oder Streitigkeiten führen können.

Ein notarielles Testament kann daher in vielen Fällen zur Vereinfachung der Abwicklung beitragen und spätere Unsicherheiten vermeiden.

Wer kann ein Testament errichten?

Ein Testament kann grundsätzlich jeder errichten, der testierfähig ist. Testierfähigkeit setzt voraus, dass der Erblasser die Bedeutung seiner Erklärung erkennen und nach dieser Einsicht handeln kann.

Ein notarielles Testament kann grundsätzlich nur von Volljährigen errichtet werden. Minderjährige ab Vollendung des 16. Lebensjahres können ein Testament ausschließlich in notarieller Form errichten.

Im Rahmen der Beurkundung hat der Notar zu prüfen, ob nach seiner Überzeugung Testierfähigkeit vorliegt. In Zweifelsfällen kann die Hinzuziehung ärztlicher Stellungnahmen angezeigt sein.

Können Ehegatten gemeinsam ein Testament errichten?

Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In einem solchen Testament können wechselbezügliche Verfügungen enthalten sein, die nach dem Tod eines Ehegatten grundsätzlich bindend werden und nicht mehr einseitig widerrufen werden können.

Nicht verheiratete Paare können kein gemeinschaftliches Testament errichten. Für sie kommt gegebenenfalls der Abschluss eines Erbvertrages in Betracht, der ebenfalls bindende Regelungen enthalten kann und stets notariell beurkundet werden muss.

Was ist ein Berliner Testament?

Als Berliner Testament wird eine Form des gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten bezeichnet, in dem sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tod des längerlebenden Ehegatten Erben werden.

Diese Gestaltung ist verbreitet und kann zur wirtschaftlichen Absicherung des längerlebenden Ehegatten beitragen. Sie wird jedoch aus steuerlichen Gründen mitunter kritisch gesehen, weil die erbschaftsteuerlichen Freibeträge der Kinder im ersten Erbfall regelmäßig nicht genutzt werden.

Je nach Vermögensstruktur und familiärer Situation können daher ergänzende oder alternative Gestaltungen in Betracht kommen. Dies kann beispielsweise durch Vermächtnisse erfolgen, insbesondere durch sogenannte Supervermächtnisse im umgangssprachlichen Sinne, oder auch durch Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Steuerliche Fragen sollten hierbei stets unter Einbeziehung eines Steuerberaters geprüft werden.

Was ist eine Testamentsvollstreckung?

Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung bestimmen Sie eine Person, die nach Ihrem Tod bestimmte Aufgaben übernimmt. Der Testamentsvollstrecker kann beispielsweise die Auseinandersetzung unter mehreren Erben durchführen oder den Nachlass für eine bestimmte Zeit verwalten.

Eine Testamentsvollstreckung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn minderjährige Erben beteiligt sind, Vermögen für einen gewissen Zeitraum gesichert werden soll oder Streitigkeiten unter den Erben zu erwarten sind.

Kann ein Testament widerrufen werden?

Ein Testament kann grundsätzlich jederzeit widerrufen oder durch ein neues Testament abgeändert werden. Einschränkungen können sich jedoch bei bindenden Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament oder in einem Erbvertrag ergeben.

Was kostet ein notarielles Testament?

Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und bundesweit einheitlich. Die Höhe richtet sich nach dem Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Beurkundung. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich berücksichtigt, jedoch nur in gesetzlich begrenztem Umfang.

Beispielhaft belaufen sich die Notarkosten für ein Einzeltestament bei einem Vermögen von 500.000 Euro auf rund 950 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.

Wenn Sie über die Errichtung eines notariellen Testaments nachdenken, können Sie über unser Online Formular einen Besprechungstermin vereinbaren. In einem persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen Ihre familiäre und wirtschaftliche Situation und erörtern die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Auf dieser Grundlage entwerfen wir ein Testament, das Ihrem Willen entspricht.

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