Kosten für einen Ehevertrag: Ein Überblick
Ein Ehevertrag ist ein privatrechtliches Dokument, das individuelle Vereinbarungen zwischen Ehepartnern regelt, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Um rechtskräftig zu sein, muss dieser Vertrag von einem Notar beurkundet werden. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die Erstellung eines Ehevertrags, den Geschäftswert sowie die dabei anfallenden Notarkosten und Gebühren.
Was ist ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist ein rechtsverbindliches Dokument, das von einem Notar beurkundet wird und individuelle Regelungen für die finanziellen und vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern festlegt. Diese Regelungen können von den gesetzlichen Vorgaben abweichen und gelten sowohl während der Ehe als auch im Fall einer Trennung oder Scheidung.
Im Ehevertrag können verschiedene Bereiche geregelt werden, darunter:
- Güterstand
- Ehebedingte Zuwendungen
- Versorgungsausgleich
- Nachehelicher Unterhalt
Obwohl Ehepartner grundsätzlich frei über die Inhalte ihres Ehevertrags entscheiden können (§ 1408 BGB), gibt es Einschränkungen, die den finanziell schwächeren Partner vor Benachteiligungen schützen sollen. Bestimmte Klauseln, die etwa den Unterhaltsanspruch oder den Versorgungsausgleich ausschließen, könnten als sittenwidrig angesehen werden und somit unwirksam sein.
Güterstand im Ehevertrag
Das deutsche Recht sieht als gesetzlichen Güterstand die Zugewinngemeinschaft vor, bei der das Vermögen der Ehepartner getrennt bleibt, aber im Falle einer Scheidung ein Zugewinnausgleich durchgeführt wird (§ 1363 BGB). Ehepartner können im Ehevertrag jedoch auch Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren. Bei Gütertrennung findet kein Ausgleich der Vermögenszuwächse statt (§ 1414 BGB), während bei Gütergemeinschaft das Vermögen beider Ehepartner als Gesamtgut betrachtet wird, für das beide haften (§ 1415 BGB).
Eine weitere Möglichkeit ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft, bei der der Zugewinnausgleich nur unter bestimmten Bedingungen, etwa im Todesfall eines Partners, durchgeführt wird.
Versorgungsausgleich im Ehevertrag
Der Versorgungsausgleich regelt den Ausgleich von Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden, im Falle einer Scheidung (§§ 6 und 8 VersAusglG). Ehepartner können im Ehevertrag abweichende Regelungen treffen, beispielsweise eine zeitliche Begrenzung des Ausgleichs. Es ist jedoch wichtig, dass solche Regelungen nicht einseitig benachteiligend sind, da das Gericht in solchen Fällen eine Inhaltskontrolle durchführen kann (§ 8 VersAusglG).
Nachehelicher Unterhalt
Der nacheheliche Unterhalt betrifft Aspekte wie die Versorgung gemeinsamer Kinder, das Alter oder gesundheitliche Beeinträchtigungen eines Partners (§ 1570 BGB). Im Ehevertrag können abweichende Regelungen zum nachehelichen Unterhalt getroffen werden, etwa ein Ausschluss oder eine Begrenzung. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Vereinbarungen nicht zu einer unzumutbaren Benachteiligung eines Partners führen.
Kosten für einen Ehevertrag
Die Kosten für einen Ehevertrag richten sich nach dem Geschäftswert, der sich aus dem Reinvermögen der Ehepartner ergibt. Dieser Wert bildet die Basis für die Berechnung der Notargebühren, die in der Regel den zweifachen Gebührensatz umfassen. Zusätzlich fallen Auslagen und die Umsatzsteuer an.
Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen, wie die Beurkundung eines Ehevertrags, sind deutschlandweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) einheitlich festgelegt. Es ist Notaren untersagt, von diesen Gebühren abzuweichen.
Zu den Notargebühren gehören unter anderem:
- Beratung durch den Notar
- Entwurf und Ausarbeitung des Vertrags
- Beurkundung des Ehevertrags
Die Höhe der Notargebühren richtet sich nicht nach dem Aufwand oder Schwierigkeitsgrad, sondern ist vom Geschäftswert abhängig. Zusätzliche Gebühren können in speziellen Fällen hinzukommen.
Beispiele für Notarkosten
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die möglichen Notarkosten für einen Ehevertrag, basierend auf dem Reinvermögen der Ehepartner:
Reinvermögen | Notarkosten netto |
---|---|
50.000 € | 330,00 € |
100.000 € | 546,00 € |
200.000 € | 870,00 € |
500.000 € | 1.870,00 € |
1.000.000 € | 3.470,00 € |
Für wen lohnt sich ein Ehevertrag?
Angesichts der Tatsache, dass heute fast jede zweite Ehe geschieden wird, ist ein Ehevertrag eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme. Er bietet die Möglichkeit, individuelle Regelungen zu treffen und die finanziellen Folgen einer Scheidung zu minimieren. Vor allem in Fällen, in denen Ehepartner bereits Vermögen mit in die Ehe bringen oder unterschiedliche Vermögensverhältnisse bestehen, kann ein Ehevertrag vor wirtschaftlichen Nachteilen schützen.
Ehevertrag: Eine lohnende Investition
Auch wenn die Kosten für einen Ehevertrag zunächst hoch erscheinen mögen, sind sie gut investiert. Ein rechtssicherer Ehevertrag kann hohe Anwaltskosten und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen im Falle einer Scheidung vermeiden. Ein solcher Vertrag ist mehr als nur ein Dokument – er ist eine Investition in eine klare und faire Regelung der Vermögensverhältnisse während und nach der Ehe.
Beratung durch erfahrene Notare
Die Erstellung eines Ehevertrags erfordert umfassende rechtliche Beratung. Notare bieten hier nicht nur die Beurkundung, sondern unterstützen Ehepartner auch bei der Gestaltung des Vertragsinhalts, um eine faire und ausgewogene Lösung zu finden. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, dass beide Partner die Regelungen vollständig verstehen.
FAQ: Wichtige Fragen zum Ehevertrag
- Warum ist ein Ehevertrag wichtig? Ein Ehevertrag schafft Klarheit über Vermögens- und Unterhaltsfragen und schützt beide Partner vor unvorhergesehenen finanziellen Risiken im Falle einer Scheidung.
- Wie hoch sind die Kosten für einen Ehevertrag? Die Kosten richten sich nach dem Reinvermögen der Ehepartner und beinhalten Notargebühren, Auslagen und die Umsatzsteuer.
- Kann man einen Ehevertrag ohne Notar abschließen? Nein, ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein.
Ein Ehevertrag bietet somit nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch eine klare Regelung der Vermögensverhältnisse innerhalb der Ehe und im Falle einer Trennung.